Auskünfte durch den Bürgermeister in der Einwohnerfragestunde

Vor jeder Ratssitzung haben die Bürger der Stadt Bad Oeynhausen, die Möglichkeit, Fragen an den Bürgermeister zu stellen. Diese werden dann beantwortet … oder eben nicht. „Eben nicht“ ist in der Vergangenheit sehr zum Unmut der fragenden Bürger durchaus schon vorgekommen. Wenn zum Beispiel der Bürgermeister meinte, das Thema würde in einem der folgenden Tagesordnungspunkte behandelt. Womöglich kann der Bürger aber nicht so lange warten oder die spezielle Frage wird im entsprechenden TOP – aus welchen Gründen auch immer – nicht thematisiert. Grundsätzlich ist es wohl guter Ton, eine Frage auch zu beantworten.

Wir haben daher im Hauptausschuss vom 25.09.2013 einen Geschäftsordnungsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse eingebracht, mit der die Einwohnerfragestunde etwas verbindlicher gestaltet werden soll. Ging im Haupstausschuss auch glatt durch und in der folgenden Ratssitzung gab’s auch kein Gemecker. Daher teilte uns die Verwaltung per 21.10.2013 mit
… der Rat hat in seiner Sitzung am 16.10.2013 unter TOP 19 beschlossen, § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
„Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, ist dem Fragesteller innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Antwort zu erteilen. Die Verweigerung von Auskünften ist zu beqründen. Eine Aussprache findet nicht statt.“ Entsprechend dieser Änderung erhalten Sie beigefügt die aktualisierten Seiten 17 und 30 des Heftes „Hauptsatzunq/Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse/Zuständigkeitsregelungen für die Ausschüsse“ mit der Bitte, diese Seiten in das Heft einzulegen. Auf einen Neudruck des Heftes wird derzeit verzichtet.
Vielleicht bringt es ja etwas.

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