Radwegbenutzungspflicht Mönichhusen und Sperrpfosten im Weg 15.02.201215.06.2012 | Andreas Edler Kurze Mail an die Verwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, am Wochenende war ich mit dem Nachwuchs am dem Karbach Schlittschuhlaufen. Ich habe mir auch ein wenig die Baustelle angesehen und bin über die neue Fußgänger- und Fahrradbrücke gefahren. Dabei fiel mir ein neues Schild auf! Wenn man die Brücke in südlicher Richtung befährt, befindet sich direkt gegenüber der Einmündung der Brücke auf die Straße Mönichhusen an dem Gehweg ein Zeichen 240 und ordnet somit eine Benutzungspflicht für den Radverkehr an. Zusätzlich ist das Zeichen 1000-30 angebracht und ergänzt die Benutzungspflicht für beide Richtungen. Bei dieser Beschilderung kann es sich nur um ein schnell zu behebendes Versehen handeln. Zum einen ist der Weg an der Stelle nicht ansatzweise breit genug für einen beidseitig benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg, zum anderen ist der Mönichhusen keine besondere Gefahrenstelle. Weiterhin ist die Ausschilderung des Gehweg auf der südlichen Seite des Mönichhusen ab der Einmündung an der Eidinghausener Straße mit „Fu
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