Grüne signalisieren Unterstützung für Anwohner der Werster Straße 29.12.202030.12.2020 | Dr. Volker Brand Dr. Volker Brand Die Verkehrsüberfrachtung auf der Werster Straße ist ein langandauerndes Problem. Im Zuge der Öffnung der A30n hat sich die Lage bislang nicht, wie vielleicht von einigen erhofft, verbessert. Im Gegenteil – anscheinend nutzen viele Verkehrsteilnehmer die Werster Straße als Ausweichstrecke. Besonders störend ist dabei der Schwerlastverkehr. Nach Ansicht der Grünen in Bad Oeynhausen dürfen die Anwohner der Wester Straße nicht länger vertröstet werden, dass zur Zeit noch keine stabilen Verkehrsströme in Bad Oeynhausen festzustellen sind und von daher die Hoffnung besteht, der Verkehr auf der Werster Straße werde irgendwann quantitativ abnehmen. Die Grünen weisen darauf hin, dass sie sich seit vielen Jahren im Stadtentwicklungsausschuss und im Schulausschuss für eine Geschwindigkeitsreduzierung bei dieser Straße eingesetzt haben. Dazu der Fraktionsvorsitzende Volker Brand: „Die Situation verlangt eine rasche Lösung. Grundsätzlich müssen wir auch über die Möglichkeit sprechen, auf der Werster Straße – zumindest in Teilbereichen -Tempo 30 einzuführen. Die betroffenen Anwohner haben seit langem auf diese Problematik hingewiesen. Jetzt muss die Politik handeln.“
Die Werster wollen Tempo 30!!! Wollen sie das wirklich? Zu dem Artikel in der Neuen Westfälischen vom 29.12.2020 über die Anliegergemeinschaft, muss ich mich folgendermaßen auch als „Betroffener“ zu Wort melden und einiges richtig stellen, denn es wird doch ein wenig polarisiert von der Anliegergemeinschaft. Seltsam nur das sehr wenige Anlieger von der Anliegergemeinschaft Kenntnis haben. Liegt das vielleicht daran, das nur ausgewählte Bürger die sich einig sind in dieser Gemeinschaft willkommen sind? Auch ich und andere Nachbarn von Thomas Steinmeier und Mareike Poggemöller hatten keinerlei Kenntnis von solchen Aktivitäten. Seit Eröffnung der Nordumgehung, hat sich eine immense Entlastung der Wersterstraße aufgezeigt. Wer das nicht sieht, sieht wahrscheinlich auch den Wald vor lauter Bäume nicht. Das Thema Tempo 30 in Gemeinden wird immer wieder kontrovers diskutiert, treffen doch dann unterschiedliche Interessen und Gegebenheiten aufeinander. Auf der einen Seite sollen die allgemeine Lebensqualität und Verkehrssicherheit so hoch wie möglich sein – auf der anderen Seite soll die Mobilität von Einwohnern und Wirtschaft nicht behindert werden. Der ADAC merkt dazu folgendes an: Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit ist nach Ansicht des ADAC allerdings weder aus Sicherheits- noch aus Umweltgründen zielführend. Im Gegenteil: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen führt zu erhöhtem Ausweichverkehr in Wohngebieten mit unerwünschten Folgewirkungen. Das wäre auch der Fall für die Wersterstraße bei einer Tempobegrenzung auf 30 Km/h. Hier jetzt auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Einige Anwohner und Nutzer der Wersterstraße habe ich befragt und die Meinung lautet eindeutig: KEIN TEMPO 30 FÜR DIE WERSTERSTRAßE Nun kommen wir zu dem immer wieder aufkommenden Thema Lkw. Hier für die Wersterstraße ein allgemeines Durchfahrtsverbot zu erlassen, würde die ansässigen Unternehmen an der Wersterstraße und dem Industriegebiet Werste nur schaden und wäre nur sehr bedingt durchzusetzen. Ganz abgesehen vom Umweltfaktor. Der überörtliche Durchgangsverkehr besteht gar nicht mehr seid Eröffnung der Nordumgehung. Alles andere sind zu 90% regionale Stückgutverkehre, die die ansässigen Unternehmen an der Wersterstraße beliefern oder ansässige Firmen die ein Recht haben die Wersterstraße zu nutzen. Die Zulieferer des Betonwerk in Werste z.B., um die es hier wohl hauptsächlich geht, hätten auch eine Berechtigung die Wersterstraße zu nutzen, weil hier die so genannte 75 km Regelung bei Lkw Durchfahrtsverboten zu tragen kommt. Diese Regelung trifft allerdings auch für Unternehmen an der Brückenstraße zu. Wann liegt kein Durchgangsverkehr vor? Gemäß § 41 StVO liegt kein Durchgangsverkehr vor, wenn die jeweilige Fahrt a) dazu dient, ein Grundstück an der vom Verkehrsverbot betroffenen Straße oder an einer Straße, die durch die vom Verkehrsverbot betroffene Straßen erschlossen wird, zu erreichen oder zu verlassen, b) dem Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes in einem Gebiet innerhalb eines Umkreises von 75 km, gerechnet in der Luftlinie vom Mittelpunkt des zu Beginn einer Fahrt ersten Beladeortes des jeweiligen Fahrzeugs (Ortsmittelpunkt) dient; dabei gehören alle Gemeinden, deren Ortsmittelpunkt innerhalb des Gebietes liegt, zu dem Gebiet, oder c) mit in §1 Abs. 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge bezeichneten Fahrzeugen durchgeführt wird. Dies bedeutet also, dass ein Durchgangsverkehr nur dann gegeben ist, wenn es sich dabei tatsächlich um fließenden Verkehr handelt. In dem Moment, in dem ein Fahrzeugführer auf die Idee kommt, die Durchgangsstraße nur als Abkürzung zu benutzen, um an sein eigentliches Ziel zu gelangen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Hier stellt sich dann allerdings die Frage: Wer will das kontrollieren? Abschließend kann ich die Meinung von Thomas Steinmeier nicht teilen, das Nachts die „Brummis“ freie Bahn hätten und nur so durch Werste rauschen. Unser Schlafzimmer liegt zur Wersterstraße hin und kann daher die Meinung nicht bestätigen. Ein Leben ohne Lkw ist nicht denkbar, es sei denn der Bürger wäre bereit, sich seine Waren des Täglichen Bedarfs umweltfreundlich mit einem Pferdegespann aus irgendeinem Waren Hub-Lager zu holen. Jeder braucht ihn den Lkw, nur keiner will ihn haben!!!!!!!!!! Eine nicht nachvollziehbare Einstellung, die leider in einem Grossteil der Bevölkerung vorherrscht. Warum fordert man hier nur Verbote, kommt aber nicht mit konstruktiven Lösungsvorschlägen und verlässt sich auf die Politik, denn die soll es halt richten! Eine wäre z.B die Fußgängerampeln auf Dauerrot zu schalten, mit einem Hinweis: Bei 50 Km/h Grün. Schon würde hier die Geschwindigkeit raus genommen, vor allem aus Östlicher Richtung gesehen bei der Ampelanlage Besselstraße. Axel Flaake Antworten
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