Gibt es Rückzahlungsansprüche der Stadt an den Gasversorger Westfalica? 30.01.201430.01.2014 | Dr. Volker Brand Die Grünen im Rat der Stadt Bad Oeynhausen fragen sich, ob für die Stadt aus dem Urteil des Amtsgerichts vom 08.01.2014 gegen den Gasversorger Westfalica Konsequenzen zu ziehen sind. Das Amtsgericht hatte auf die Klage eines Löhner Bürgers den Gasversorger zur Rückzahlung von fast 600 € für überzahlte Gaskosten verurteilt. Die Grünen erinnern in diesem Zusammenhang an den Ratsbeschluss vom 15.09.2005, der auf einen Geschäftsordnungsantrag der Grünen fußte. Mit diesem Beschluss hat der Rat den Bürgermeister damals einstimmig angewiesen, Zahlungen an die Westfalica nur noch unter Vorbehalt zu leisten. In einer Anfrage will der Fraktionsvorsitzende, Dr. Volker Brand, vom Bürgermeister nun wissen, ob von Seiten der Stadt ein möglicher Rückzahlungsanspruch geprüft wird und ob sich der Bürgermeister für eventuelle Rückzahlungsansprüche der Stadt einsetzen wird. Dr. Volker Brand: „Wenn tatsächlich Rückzahlungsansprüche bestehen, sind wir nach der Gemeindeordnung verpflichtet, diese nicht einfach unter den Tisch fallen zu lassen.“
Info: Volker Brand 02.04.2025 Mit dem Ende der aktuellen Sitzungsperiode im Herbst 2025 beabsichtige ich, mich aus dem Rat der Stadt Bad Oeynhausen zurückzuziehen. Nach über einem Vierteljahrhundert empfinde ich tiefe Dankbarkeit, an vielen […]
Antrag: Reduzierung der Beigeordnetenstellen 19.03.202519.03.2025 Beschlussvorschlag: Die Hauptsatzung ist nach §71(1) dahingehend zu ändern, dass künftig die Beigeordnetenstelle „Bürgerdienst“ entfallen soil. Die bisher in der Verantwortung dieses Beigeordneten stehenden Bereiche sollen einer neu zu schaffenden […]