Veröffentlichung von Angaben gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz

Antrag der Fraktionen der SPD, GRÜNE, FDP und UW:

Der Rat möge beschließen, auf der Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Mitgliedschaften bzw. Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder vollständig und ganzjährig für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Eine entsprechende Veröffentlichung liegt im Bürgerbüro des Rathauses aus und ist auf der Homepage der Stadt unter dem Menüpunkt Bürgerinformationssystem jeder Zeit abrufbar.


Begründung:

Es entspricht dem Geist des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, die Bürgerinnen und Bürgern durch Transparenz vor Korruption zu schützen. In diesem Sinne muss sich auch der Rat der Stadt Bad Oeynhausen einer größtmöglichen Offenheit verpflichtet fühlen. Von daher müssen die Mitgliedschaften bzw. Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder jeder Zeit und umfassend einsehbar sein. Nur so lässt sich der Eindruck entkräften, der Rat der Stadt Bad Oeynhausen habe in dieser Hinsicht irgendetwas zu verheimlichen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

gez. Olaf Winkelmann, Vorsitzender SPD-Fraktion gez. Volker Brand, Vorsitzender Fraktion GRÜNE
gez. Wilhelm Ober-Sundermeyer, Vorsitzender FDP-Fraktion gez. Thomas Heilig, Vorsitzender UW-Fraktion

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