Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungen

Die Fraktion der GRÜNEN schlägt folgende Ergänzung der Geschäftsordnung vor:

§ 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in der Fassung vom 16.10.2013 wird wie folgt ergänzt:
h) die Namen der Mitglieder des Rates, die bei namentlichen Abstimmungen mit Ja, Nein bzw. Enthaltung gestimmt haben. Nach der Grundregel in § 26 der Geschäftsordnung gilt Gleiches auch für die Ausschüsse.

Begründung:

Rats- und Ausschussmitglieder sollten ihr Abstimmungsverhalten auch der Öffentlichkeit gegenüber begründen können. Um die erforderliche Transparenz herzustellen, sollte das Abstimmungsverhalten daher in den Niederschriften nachvollziehbar festgehalten werden. Bitte legen Sie den Antrag zunächst dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung am 25.11.2015 zur weiteren Behandlung vor.

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