Antrag: Igel besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten regulieren

Beschlussfassung :

  1. Die Verwaltung nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social Media), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen.
  2. Die Verwaltung prüft die Umsetzung einer Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten. In diesem Kontext sollen die verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich der organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden.

Begründung:

Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig.

So tragen u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wildtiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravierende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind längst noch nicht ausgereift.

Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimieren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best- Practice-Beispiel. Durch diese Maßnahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber verboten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt.

Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsangebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nutzer*innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne besonders erfolgsversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein*e Nutzer*in Wildtiere mit Absicht gefährdet. Eine solche Regelung wurde vor Kurzem in der Gemeinde Nuthetal mit einer Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen. Diese sieht nun ein Fahrverbot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben empfehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW, Mähroboter nicht in der Nacht zu verwenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag zum Artenschutz geleistet.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.