Antrag: Anpassung der Anwohnerparkgebühren

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Bad Oeynhausen stellt folgenden
Fraktionsantrag:

Beschluss

Die Stadt Bad Oeynhausen erstellt ein Konzept zur Ausweitung der Bewohnerparkzonen – auch in den Ortsteilen der Stadt – und zur Erhöhung der Gebühren für die Anwohnerparkausweise auf mindestens 1,00 Euro je Tag und Fahrzeug.

Sachverhalt

Immer mehr Kommunen erkennen, dass es nicht ihre Kernaufgabe ist, kostenlose bzw. extrem günstige Abstellmöglichkeiten für private Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Diese Kommunen, z.B. Münster, Köln, Bonn, Oldenburg, Osnabrück oder Freiburg im Breisgau, haben die Anwohnerparkgebühren für das Abstellen privater Kraftfahrzeuge im öffentlichen Raum deutlich erhöht bzw. planen konkret diesen Schritt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu bereits am 14.06.2023 beschlossen, dass auch Gebühren von 360 Euro pro Jahr und Anwohnerparkplatz durchaus nicht zu beanstanden sind (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesverwaltungsgericht-9cn222-satzung-parkgebuehren-freiburg-unwirksam-kosten-parken-debatte/).

Eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr ist völlig aus der Zeit gefallen und spiegelt in keiner Weise die Folgen und Auswirkungen des Flächenverbrauchs auf die Kommune wider. Teilweise sind in Wohngebieten Stellflächen auf Grundstücken vorhanden, die nicht genutzt werden. Die Fahrzeuge stehen dann auf der Straße.

Infrastruktur ist teuer und steht nur begrenzt zur Verfügung. Eigentlich sind zweispurige Straßen nur noch einspurig nutzbar, weil dauerhaft eine Seite zugeparkt ist. Gleichzeitig sind gerade im Kernbereich der Stadt ebenfalls von der Stadt stark subventionierte Parkmöglichkeiten vorhanden, die nicht genutzt werden.

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