Abschlussbericht: Verbot von Automobilveranstaltungen in Bad Oeynhausen 07.08.202307.04.2024 | Andreas Edler Per 26.10.2022 haben wir einen Antrag für ein Verbot von Automobilsportveranstaltungen in Bad Oeynhausen eingereicht. Wobei es dabei ganz konkret um Rennsportveranstaltungen auf öffentlichen Straßen der Stadt ging. Im Hauptausschuss am 29.03.2023 wurde unser Antrag direkt an den Bürgermeister verwiesen. Per 07.08.2023 haben wir von dort einen Abschlussbericht erhalten: Der Antrag verfolgt das Ziel eines generellen Verbotes zur Durchführung von Automobilveranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen. Automobilveranstaltung mit oder ohne Renncharakter gehören zu den Veranstaltungen, die das öffentliche Straßennetz mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen und damit nach den Vorschriften des § 29 der Straßenverkehrsordnung (StV0) erlaubnispflichtig sind. Die Erlaubnisbehörde hat vor Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis die Polizeibehörden, die Straßenbaubehörden, die Straßenverkehrsbehörden, die Forstbehörden und die Naturschutzbehörden zu hören. Ggfls. sind auch die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu hören. Darüber hinaus sind vom Veranstalter Versicherungsnachweise, Gutachten (bei Rennveranstaltungen) und weitere Unterlagen vorzulegen. Entscheidungen über die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen sind nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften mithin immer Einzelfallentscheidungen im pflichtgemäßen Ermessen, die nicht durch Beschlusslagen kommunaler Gremien grundsätzlich untersagt werden können. Ihrem Antrag kann aus den vorgenannten Gründen mithin nicht entsprochen werden. Bezugnehmend auf die für diesen Antrag wohl auslösende Veranstaltung „ADAC Rallye Stemweder Berg“ in 2022 sei an dieser Ste Ile noch erwähnt, dass der Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke mit Schreiben vom 27.05.2022 mitgeteilt wurde, dass die Stadt Bad Oeynhausen diese Art von Veranstaltungen im öffentlichen Straßennetz nicht mehr für zeitgemäß erachtet und dass künftig derartige Veranstaltungen nicht mehr über das Stadtgebiet von Bad Oeynhausen verlaufen sollten. Der ADAC führt in diesem Jahr die Veranstaltung „Rallye Stemweder Berg“ ausschließlich im Altkreis Lübbecke durch und lässt die Wertungsprüfung „Lutternsche Egge“ auf Bad Oeynhausener Stadtgebiet entfallen. Andreas Edler – stellv. Fraktionsvorsitzender Meiner Meinung nach gibt der §29 StVO nicht her, dass es sich bei der Erlaubnis grundsätzlich um Einzelfallentscheidungen handeln muss. Dass ist eine Interpretation der Stadt Bad Oeynhausen. Mithin scheint es so, dass Bad Oeynhausen nicht möchte, dass Autorennen auf öffentlichen Straßen in unserer Kurstadt verboten werden. Man kann selbstverständlich Verbände oder andere Veranstaltungen einzelfallmäßig genehmigen und lediglich Veranstaltungen mit Renncharakter von vornherein ausschließen. Man muss es halt nur wollen.
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