Verkleinerung des Rates für die Wahlperiode 2020 – 2025 25.06.2019 | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bad Oeynhausen Geschäftsordnungsantrag für die Ratssitzung am 3. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Fraktion der GRÜNEN beantragt, von der Möglichkeit des Kommunalwahlgesetzes NRW Gebrauch zu machen, den Rat freiwillig zu verkleinern. Eine Entscheidung ist nur bis zum 31. Juli 2019 möglich, muss also in der nächsten Ratssitzung getroffen werden. Bad Oeynhausen hat zur Zeit 44 gewählte Vertreter/innen. Hat die Gemeinde über 50.000 Einwohner/innen, erhöht sich die Zahl nach dem Gesetz auf 50 Vertreter/innen. Die Einwohnerzahl Bad Oeynhausens bewegt sich um diese Schwelle von 50.000, je nachdem ob die wahlberechtigten EU-Bürger/innen berücksichtigt werden und welcher Stichtag angesetzt wird. Unseres Wissens hat das Land hierzu bis heute noch keine Entscheidung getroffen, so dass offen ist, ob im Herbst 2020 44 oder 50 Vertreter/innen zu wählen sind. Das Gesetz räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, die Zahl der Vertreter/innen um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon jeweils die Hälfte in den Wahlbezirken, zu verringern. Die Fraktion der GRÜNEN schlägt eine Verringerung um 6 Vertreter/innen vor und unterbreitet dazu folgenden zweigeteilten Beschlussvorschlag: 1. Für den Fall, dass bei der Kommunalwahl 2020 insgesamt 44 Vertreter/innen, davon 22 in den Wahlbezirken, zu wählen sind, wird die Zahl um 6, davon 3 in den Wahlbezirken, auf 38 Vertreter/innen, davon 19 in den Wahlbezirken, verringert. 2. Für den Fall, dass bei der Kommunalwahl 2020 insgesamt 50 Vertreter/innen, davon 25 in den Wahlbezirken, zu wählen sind, wird die Zahl um 6, davon 3 in den Wahlbezirken, auf 44 Vertreter/innen, davon 22 in den Wahlbezirken, verringert. Getrennte Abstimmung bietet sich an. Begründung Angesichts der sich abschwächender Konjunktur kommen auch auf Bad Oeynhausen schwierige finanzielle Zeiten zu. Deshalb sollten Möglichkeiten, in den einzelnen Bereichen Einsparungen vorzunehmen, konsequent genutzt werden. Das sollte vor der Organisation und Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse nicht Halt machen. Die Fraktion der GRÜNEN betrachtet ihren Antrag auch als Signal an die Bürgerschaft, dass ihre gewählten Vertreter/innen bereit sind, mit gutem Beispiel voranzugehen und bei sich selber zu sparen, wo ihnen der Gesetzgeber die Möglichkeit einräumt. Eine verminderte Effizienz der Ratsarbeit ist hierdurch keineswegs zu befürchten. Mit freundlichen Grüßen Ludger Mogge Fraktionsgeschäftsführer
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