Veröffentlichung der Namenslisten bei namentlicher Abstimmung zu öffentlichen TOPs

Die Fraktion der GRÜNEN beantragt, folgenden Gegenstand in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 20. Juni 2012 aufzunehmen:

Erweiterung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.

Die Fraktion stellt folgenden Antrag:

§ 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:

h) die Namen der Mitglieder des Rates, die bei namentlichen Abstimmungen mit Ja, Nein bzw. Enthaltung gestimmt haben“.

Gemäß § 26 der Geschäftsordnung gilt dies natürlich auch für die Ausschüsse.

Begründung:

Im Sinne verbesserter Transparenz der Beratungen und Abstimmungen im Rat – und analog in seinen Ausschüssen – scheint es uns geboten zu sein, das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder mit zu protokollieren. Wenn sich die Ratsmitglieder bei namentlichen Abstimmungen schon für jedermann im Saal erlebbar entscheiden müssen, macht es keinen Sinn, diese Entscheidung dann in der Niederschrift lediglich in Form des Gesamtergebnisses wiederzugeben.

Wir erinnern auch an § 25 der Geschäftsordnung, demzufolge der Bürgermeister gehalten ist, die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse in geeigneter Weise zu unterrichten. Nach unserem Verständnis gehört dazu auch das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder. Der Bürgermeister wird deshalb gebeten, dies in seine Unterrichtung mit aufzunehmen. Schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf zu erfahren, wie sich die von ihnen gewählten Ratsmitglieder zu den einzelnen Gegenständen einer Beratung verhalten haben.

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