Veröffentlichung von Angaben gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz 13.04.201030.12.2011 | Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Bad Oeynhausen Antrag der Fraktionen der SPD, GRÜNE, FDP und UW: Der Rat möge beschließen, auf der Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind die Mitgliedschaften bzw. Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder vollständig und ganzjährig für alle Bürgerinnen und Bürger offenzulegen. Eine entsprechende Veröffentlichung liegt im Bürgerbüro des Rathauses aus und ist auf der Homepage der Stadt unter dem Menüpunkt Bürgerinformationssystem jeder Zeit abrufbar. Begründung: Es entspricht dem Geist des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, die Bürgerinnen und Bürgern durch Transparenz vor Korruption zu schützen. In diesem Sinne muss sich auch der Rat der Stadt Bad Oeynhausen einer größtmöglichen Offenheit verpflichtet fühlen. Von daher müssen die Mitgliedschaften bzw. Nebentätigkeiten der Ratsmitglieder jeder Zeit und umfassend einsehbar sein. Nur so lässt sich der Eindruck entkräften, der Rat der Stadt Bad Oeynhausen habe in dieser Hinsicht irgendetwas zu verheimlichen. Mit freundlichen Grüßeni. A. gez. Olaf Winkelmann, Vorsitzender SPD-Fraktion gez. Volker Brand, Vorsitzender Fraktion GRÜNE gez. Wilhelm Ober-Sundermeyer, Vorsitzender FDP-Fraktion gez. Thomas Heilig, Vorsitzender UW-Fraktion
Info: Volker Brand 02.04.2025 Mit dem Ende der aktuellen Sitzungsperiode im Herbst 2025 beabsichtige ich, mich aus dem Rat der Stadt Bad Oeynhausen zurückzuziehen. Nach über einem Vierteljahrhundert empfinde ich tiefe Dankbarkeit, an vielen […]
Antrag: Reduzierung der Beigeordnetenstellen 19.03.202519.03.2025 Beschlussvorschlag: Die Hauptsatzung ist nach §71(1) dahingehend zu ändern, dass künftig die Beigeordnetenstelle „Bürgerdienst“ entfallen soil. Die bisher in der Verantwortung dieses Beigeordneten stehenden Bereiche sollen einer neu zu schaffenden […]